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Gesellschaftsformen in Großbritannien

Gesellschaftsformen in Großbritannien

In UK gibt es eine Vielzahl möglicher Gesellschaftsformen, die für die Gründung eines Unternehmens oder die Betreibung einer Zweigniederlassung zur Verfügung stehen. Neben dem Einzelunternehmern, der Kommanditgesellschaft und der offenen Handelsgesellschaft, gibt es folgende weitere Gesellschaftsformen.

 

1. Die private Aktiengesellschaft (Private company limited by shares)

Die beliebteste und am meisten betriebene Kapitalgesellschaft in England ist die private Aktiengesellschaft, von der über zwei Millionen beim Companies House, der Registrierungsbehörde für Gesellschaften in England und Wales, registriert sind. Die private Aktiengesellschaft muss den Zusatz "Limited" oder "Ltd." am Ende ihres Namens tragen. Wesentlicher Vorteil dieser Unternehmensform ist, dass nur eine beschränkte Haftung besteht. Im deutschen Recht ähnelt sie daher eher einer GmbH als einer Aktiengesellschaft. Die Gesellschaftsanteile der Limited werden Shares (Aktien) genannt und können durch Notarakt übertragen werden.

Für die Gründung einer Limited ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Meistens werden weniger als 100,- £ (ca. 114 Euro; Stand: August 2011) eingesetzt, die jedoch nicht eingezahlt werden müssen.

Eine Limited muss mindestens einen Geschäftsführer haben. Diese Funktion kann von jeder natürlichen Person über 18 Jahren ausgeübt werden. Beschränkungen bei Nationalität oder Wohnsitz des Geschäftsführers bestehen nicht. Darüber hinaus kann ein Verwaltungsrat bestimmt werden, der hauptsächlich für formelle Aufgaben zuständig ist. Die meisten Limiteds müssen einen Wirtschaftsprüfer zur Überprüfung der einzureichenden Bilanzen bestellen.

Jedes Jahr muss der Bericht der Geschäftsführer zusammen mit einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem Testat des Abschlussprüfers beim Gesellschaftsregister eingereicht werden. Kommt die Limited diesem Erfordernis nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, können ihr Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.000,- £ auferlegt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Limited zwangsweise aus dem Register gelöscht wird.

Weiterhin ist ein "Registered Office" notwendig, dass dem Gesellschaftsregister als Sitz der Gesellschaft zu melden ist. In ihm sind Listen der Gesellschafter, Protokollbücher und weitere Dokumente zu lagern. Ferner dient es als Korrespondenzadresse für die Kommunikation mit Gericht und Behörden. Um hierfür Kosten zu sparen, kann man sich hierauf spezialisierter Dienstleister bedienen, die entsprechende Verwaltung erledigen und Büroadressen zur Verfügung stellen.



2. Die Aktiengesellschaft (Public Limited Company)

Eine weitere Unternehmensform Englands ist die Aktiengesellschaft. Deren Firmenname muss den Zusatz „Public Limited Company“ oder die Abkürzung „PLC“ enthalten.

Geeignet ist diese Art von Gesellschaftsform für größere Unternehmen, deren Aktien öffentlich gehandelt werden sollen.

Das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft beträgt 50.000 £ (ca. 57.262 Euro; Stand: August 2011). Bevor die Gesellschaft beim Companies House registriert werden kann, muss mindestens ein Viertel dieses Betrages auf das Geschäftskonto eingezahlt worden sein.

Zur Führung der Geschäfte sind mindestens zwei Geschäftsführer erforderlich, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Zum einen müssen sie älter als 16 Jahre alt sein. Des Weiteren dürfen sie nicht bankrott sein und sie dürfen auch nicht älter als 70 Jahre alt sein, es sei denn, sie erreichen dieses Alter, während sie bereits zum Geschäftsführer bestellt sind und die Hauptversammlung der Aktionäre ihrer weiteren Geschäftsführung zustimmt. Weiteres erforderliches Organ der Aktiengesellschaft ist ein qualifizierter Verwaltungsrat (z.B. ein in Großbritannien ausgebildeter Anwalt).

Vierteljährlich muss eine Aufsichtsratssitzung stattfinden, über deren Ergebnisse die Aktionäre zu unterreichten sind.



3. Immobilienunternehmen (Property Management Companies)

Ein Immobilienunternehmen ist eine Art Limited, die gegründet wird, um die Interessen eines in einzelne Einheiten aufgeteilten Eigentums an einer Immobilie zu wahren. Dies ist beispielsweise bei einem großen Wohnhaus der Fall, in dem die einzelnen Wohnungen verschiedenen Eigentümern gehören. Um die allen Eigentümern gehörenden Teile des Hauses, wie das Treppenhaus oder den Garten, verwalten zu können, ist hier ein Zusammenschluss der Eigentümer erforderlich.

 

4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Companies Limited by Guarantee)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist mit einer Limited vergleichbar. Wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass es bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung keine Aktien gibt. Verbreitet ist diese Gesellschaftsform für Wohlfahrtsverbände, Vereine und einige Arten von Genossenschaften. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist bei diesen Unternehmen grundsätzlich nicht gegeben. Außer in den vom Gesetz genannten Fällen, muss auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung den Zusatz „Limited“ hinter ihrem Namen führen.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss beim Companies House registriert werden. Ebenfalls sind eine Satzung und ein Vorstand erforderlich.

Wie bei der Limited haften die Mitglieder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Höhe ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. In den Satzungen wird zumeist ein Betrag in Höhe von 1 £ als Höhe der Einlage der Mitglieder festgelegt.

 

5. Gesellschaft ohne beschränkte Haftung (unlimited campany)

Ebenfalls ist es möglich, eine Gesellschaft zu gründen, deren Haftung nicht beschränkt ist. Die Gesellschafter haften für Schulden des Unternehmens dann mit ihrem gesamten Privatvermögen.

 

6. Personengesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Partnership)

Bei der Personengesellschaft mit beschränkter Haftung handelt es sich um die Mischung aus einer Personengesellschaft und einer Limited. Sie ist eine juristische Person mit beschränkter Haftung, die durch die Registrierung beim Companies House zustande kommt. Dies ist zwar nicht erforderlich, in der Praxis aber üblich.

Zur Gründung ist der vertragliche Zusammenschluss mindestens zweier Personen erforderlich. Eine gesetzlich vorgeschriebene Managementform gibt es nicht.

Wichtigster Unterschied zu einer normalen Personengesellschaft ist, dass die Partner nur beschränkt haften.

 

7. Interessengemeinschaften (Community Interest Companies)

Bei den Interessengemeinschaften handelt es sich um eine relativ neue Form der Gesellschaft, die nur dann registriert werden kann, wenn sie zum Wohle der Gemeinschaft handelt. Ihre Gewinne müssen in dem Unternehmen verbleiben und für wohltätige Zwecke eingesetzt werden. Auch eine Spende an eine andere gemeinnützige Organisation, die ebenfalls dieser Beschränkung unterliegt, ist möglich.

Für eine Registrierung ist es unter anderem erforderlich, in einem Schriftstück die Ziele des Unternehmens anzugeben. Darüber hinaus, ist eine Zertifizierung notwendig, dass zum Wohle der Gemeinschaft und nicht zur Gewinnerzielung gehandelt werden soll.

 

 Sozialversicherungsrecht Großbritannien

Sozialversicherungsrecht Großbritannien

Das Sozialversicherungssystem Englands ist dem deutschen Sozialversicherungssystem ähnlich. Es umfasst die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle, Erkrankungen, Invalidität, Mutterschutz, Witwenschaft und die Altersversorgung. 

Die Sozialversicherung ist von jedem zu tragen, der älter als 16 Jahre ist und dessen Einkommen eine bestimmte Höhe übersteigt. Dabei ist es unerheblich, ob das Einkommen im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses oder durch eine selbständige Beschäftigung erwirtschaftet wird. Ebenso besteht die Möglichkeit, freiwillig in die Sozialversicherung einzuzahlen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag zur Sozialversicherung. Für das Steuerjahr 2011-2012 gelten dabei folgende Regeln:

Verdient ein Angestellter zwischen 139 £ und 817 £ in der Woche, sind 12 % des Betrags zwischen 139 £ und 817 £ an Sozialversicherung abzuführen. Liegt der Verdienst über 817 £ sind zusätzlich für den darüber hinaus gehenden Betrag weitere 2 % zu zahlen. Der Anteil des Arbeitgebers zur Sozialversicherung beträgt 13,8 % und wird von diesem, zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil, an die Sozialversicherung abgeführt.

Bis zu einem Betrag von 139 £ pro Woche muss keine Sozialversicherung gezahlt werden. Um dennoch Anspruch auf staatliche Rente zu haben, besteht für Menschen mit einem Einkommen von über 102 £ pro Woche (untere Einkommensgrenze) die Möglichkeit, ihre staatlichen Rentenansprüche aufzubauen.

Selbständige sind in Großbritannien ebenfalls verpflichtet, in die Sozialversicherung einzuzahlen. Für sie setzen sich die dazu erforderlichen Beiträge wie folgt zusammen:

Liegt der erwartete jährliche Umsatz über 5.315 £ sind sie verpflichtet einen Betrag in Höhe von 2,50 £ pro Woche zu zahlen. Dieser Betrag kann entweder monatlich oder alle sechs Monate abgeführt werden.

Darüber hinaus müssen Selbständige 9 % ihres jährlich zu versteuernden Einkommens an die Sozialversicherung abführen, soweit dies eine Höhe von 7.225,- £ übersteigt. Für Einkommen über 42.475,- £ sind darüber hinaus weitere 2 % zu zahlen.



Steuern in Großbritannien

Steuern in Großbritannien  

Das liberale Steuerrecht macht es den an das deutsche Steuerrecht gewöhnten Unternehmern manchmal schwer, sich darauf einzustellen. Im Gegensatz zu Deutschland sind im britischen Steuerrecht nur dessen Prinzipien definiert.

 

1. Einkommenssteuer

Die zentral erhobene Einkommenssteuer (income taxes) betraf vor der Einführung der Körperschaftssteuer Einzelpersonen und Gesellschaften. Jetzt betrifft sie lediglich noch Einzelpersonen.

In Großbritannien erzieltes Einkommen ist grundsätzlich der Besteuerung dort unterworfen. Mit dem gesamten Welteinkommen sind diejenigen Personen steuerpflichtig, die in Großbritannien ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren rechtlichen Wohnsitz haben.

Das britische Steuerjahr reicht vom 06. April bis zum 05. April des Folgejahres. Seit dem 6. April 2011 beträgt der Einkommensteuersatz für Einkommen zwischen 0,- £ und 35.000,- £ (ca. 40.083 Euro; Stand: August 2011) 20 %. Für Einkommen zwischen 35.001,- £ und 150.000,- £ (ca. 171.786 Euro) beträgt der Steuersatz 40 % und 50 % für Einkommen ab 150.001,- £.

Gemäß den im „Income and Corporation Taxes Act 1988“ aufgezählten Einkunftsarten unterliegen der Einkommensteuer unter anderem Einnahmen aus gewerblicher, selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Renten und Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften. Verschiedene Einkommensarten unterliegen jedoch nicht der Besteuerung. Hierzu gehören beispielsweise Unterhaltszahlungen des geschiedenen Ehegatten sowie Zinsen aus staatlichen Sparbriefen.

Zur Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens werden alle positiven Einkünfte aus den eben erwähnten Einkunftsarten erfasst. Von diesen können bestimmte Beträge abgezogen werden, wie zum Beispiel für Sonderausgaben oder Verluste aus anderen Einkommensarten. Darüber hinaus kann jeder Einkommensteuerpflichtige einen Grundfreibetrag abziehen, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen. Im Steuerjahr 2011/2012 beträgt dieser Betrag 7.475,- £ für Personen mit einem Einkommen bis zu 100.000,- £. Für 65 bis 74-jährige beträgt der Steuerfreibetrag 9.940,- £ und für Personen ab 75 Jahren 10.900,- £, vorausgesetzt, ihr Einkommen beläuft sich auf nicht mehr als 24.000,- £. Daneben gibt es weitere Steuervergünstigungen.

 

2. Kapitalertragsteuer

Sowohl ansässige natürliche als auch ansässige juristische Personen unterliegen mit ihren Einkünften aus der Veräußerung bzw. Übertragung, der sogenannten Kapitalertragsteuer. Dieser unterfallen jedoch lediglich diejenigen Einkommen, die nicht schon im Rahmen eines üblichen Geschäftsbetriebes von der Einkommen- oder Körperschaftsteuer erfasst werden.

Verschiedene Vermögensgegenstände und Kapitalgewinne sind zudem von der Kapitalertragsteuer ausgenommen. Dies gilt beispielsweise für den Verkauf privater Fahrzeuge oder bei einem Veräußerungserlös bis zu 6.000,- £.

 

3. Die Körperschaftsteuer (corporation tax)

Einkommen juristischer Personen unterliegen der britischen Körperschaftsteuer. Haben Gesellschaften ihren Sitz in Großbritannien oder Nordirland, sind sie unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wohingegen nichtansässige Gesellschaften nur beschränkt steuerpflichtig sind. Sie entrichten lediglich auf den in Großbritannien erzielten Gewinn Körperschaftsteuer.

Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem Einkommen, das innerhalb eines Steuerjahres durch die Gesellschaft erzielt wurde. Aufgrund des nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschlusses erfolgt die Berechnung des Gewinns, der dann durch verschiedene steuerliche Anpassungen, wie zum Beispiel Abschreibungen oder Verlustausgleich, zur Besteuerungsgrundlage der Gesellschaft wird.

Das britische Steuerjahr bezüglich der Körperschaftsteuer reicht vom 01. April bis zum 31. März des Folgejahres. Seit dem 01. April 2011 beträgt der Körperschaftsteuersatz für Gewinne die geringer sind als 300.000,- £ (ca. 343.572 Euro; Stand: August 2011) 20 % und 26 % für Gewinne ab 1.500.001,- £ (ca. 1.717.860 Euro). Dazwischen wird die zu zahlende Steuer durch die so genannte Grenzwertermäßigung berechnet, deren Rate 3/200 beträgt.

 

4. Die Umsatzsteuer (value added tax)

Das Entgelt für Waren und Dienstleistungen wird in Großbritannien grundsätzlich mit einer Umsatzsteuer in Höhe von 17,5 % belegt. Hiervon gibt es jedoch auch Ausnahmen. Bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie beispielsweise Bank- und Versicherungsleistungen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Zudem unterliegen bestimmte Waren und Dienstleistungen einem Nullsteuersatz. Dies gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher und Zeitungen. Ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 5 % gilt für Heizöl und Strom für private Haushalte.

 

 

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