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Auf Grund der „Globalisierung“ und der dadurch bedingt zunehmenden Verflechtung grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen und Mobilität wirtschaftlicher Aktivitäten entstehen Kollisionen der Besteuerungsrechte verschiedener Staaten als Steuergläubiger.
Ein deratiger Konflikt taucht immer dann auf, wenn ein Wirtschaftssubjekt in einem Staat wohnt oder seinen Sitz hat und in dem anderen Staat Steuertatbestände verwirklicht. Man spricht insoweit auch von einer Kollision zwischen dem Welteinkommensprinzip und dem Quellenprinzip.

Derartige Konflikte zwischen den Staaten sind volkswirtschaftlich schädlich und hemmen den Handelsaustausch. Daher haben die meisten Staaten miteinander Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, die das Besteuerungsrecht für verschiedene Einkommensarten entweder dem Wohnsitzstaat oder dem Quellenstaat zuweisen.
Hierbei hat man sich regelmäßig an dem OECD-Musterabkommen orientiert, das das Besteuerungsrecht grundsätzlich dem Staat zuweist, zu dem die betreffende Einkommenserzielung typisiert die engsten Bindungen aufweist.

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